Verfahrensbeschreibung
Erstantrag auf Erteilung eines Zertifikats
Der Hersteller sendet WSPCert oder der RAL-Gütegemeinschaft Heizkörper aus Stahl
- einen formlosen Antrag per Telefon, Fax, e- Mail oder Brief
WSPCert sendet dem Hersteller
- eine Bestätigung des Antrags,
- einen Zertifizierungsvertrag zur Unterschrift,
- eine Liste der zugelassenen Prüflaboratorien nach EN 442 (kann durch Anklicken im Inhaltsverzeichnis abgerufen werden)
- eine Liste der anerkannten Überwachungsstellen (kann durch Anklicken im Inhaltsverzeichnis abgerufen werden)
Der Hersteller beauftragt
- ein Prüflaboratorium seiner Wahl mit der Prüfung nach der Norm EN 442,
- eine Überwachungsstelle seiner Wahl mit der Erstprüfung nach Abschnitt 3.1 der Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Heizkörper aus Stahl.
Der Hersteller sendet WSPCert
- den unterschriebenen Zertifizierungsvertrag,
- den vollständigen Prüfbericht und das Datenblatt mit Maßskizze des Heizkörpermodells / der Heizkörpermodellreihe in Originalausfertigung als Nachweis der Normkonformität nach Abschnitt 2.3.1 der Güte- und Prüfbestimmungen ,
- die Angabe der ausgewählten Überwachungsstelle,
- die genauen Bezeichnungen der Heizkörpermodelle und -modellreihen, die in den Hersteller-Druckschriften verwendet werden sollen,
- die Angabe des maximal zulässigen Betriebsdruckes für jedes Modell oder Modellreihe.
Alles weitere erledigt WSPCert
- Vom Hersteller beauftragte Überwachungsstelle erhält zur Vorbereitung auf die Erstprüfung Kopien der Datenblätter mit Maßskizzen sowie die von WSPCert erstellten Anträge auf die Verzeichnisse der Heizkörpermodelle und deren zusammenfassende Liste, den Anhang zum Verpflichtungsschein.
- Verzeichnisse und Anhang zum Verpflichtungsschein erhält auch der Antragsteller; wobei im Verlauf der Erstprüfung noch eine letzte Korrektur möglich ist.
- Der vom Antragsteller unterschriebene Anhang zum Verpflichtungsschein wird vom Sachverständigen der Überwachungsstelle entgegengenommen und zusammen mit dem Bericht über die Erstprüfung an WSPCert gesandt.
- Nach erfolgreich verlaufener Erstprüfung und nach Erfüllung aller Auflagen stellt WSPCert das Zertifikat, die Verzeichnisliste und die endgültigen Verzeichnisse aus und übersendet sie dem Antragsteller und der Gütegemeinschaft, die daraufhin die Urkunde über die Verleihung des Gütezeichens ausstellt.
Aufrechterhaltung eines Zertifikats
WSPCert erinnert den Hersteller
- 3 Monate vor Fälligkeit der Fremdüberwachung nach Abschnitt 3.3 der Güte- und Prüfbestimmungen an die Angabe des Termins,
Der Hersteller sendet WSPCert
- die Angabe des mit einer Überwachungsstelle seiner Wahl vereinbarten Termins für die Fremdüberwachung,
- falls inzwischen Kontrollprüfungen bzw. wiederholte Prüfungen der Normkonformität nach Abschnitt 2.1.3.2 bzw. 2.1.3.3 der Güte- und Prüfbestimmungen fällig waren, die vollständigen Berichte darüber in Originalausfertigung.
Alles weitere erledigt WSPCert
- Die vom Hersteller beauftragte Überwachungsstelle erhält zur Vorbereitung auf die Fremdüberwachung Kopien der Datenblätter mit Maßskizzen, sowie die mit dem ersten Zertifikat erstellten Verzeichnisse der Heizkörpermodelle und deren zusammenfassende Liste, den Anhang zum Verpflichtungsschein.
- Verzeichnisse und Anhang zum Verpflichtungsschein erhält auch der Antragsteller.
- Der vom Antragsteller unterschriebene Anhang zum Verpflichtungsschein wird vom Sachverständigen der Überwachungsstelle entgegengenommen und zusammen mit dem Bericht über die Fremdüberwachung an WSPCert gesandt.
- Nach erfolgreich verlaufener Fremdüberwachung und nach Erfüllung aller Auflagen stellt WSPCert das jährlich erneuerte Zertifikat und die Verzeichnisliste aus und übersendet sie dem Antragsteller und der Gütegemeinschaft, die daraufhin die jährlich erneuerte Urkunde über die Verleihung des Gütezeichens ausstellt.
Änderung/Ergänzung eines Zertifikats
Der Hersteller sendet WSPCert
- einen formlosen Antrag per Telefon, Fax, e- Mail oder Brief,
- die Angabe und Beschreibung der gewünschten Änderung/Ergänzung,
- falls von WSPCert gefordert, die Angabe des mit einer Überwachungsstelle seiner Wahl vereinbarten Termins für die ergänzende Erstprüfung nach Abschnitt 3.1 der Güte- und Prüfbestimmungen,
- Bestätigungen bzw. Berichte über erfolgte Ergänzungsprüfungen nach Abschnitt 2.1.3.5 der Güte- und Prüfbestimmungen in Originalausfertigung.
- Unterschriebener, neuer Anhang zum Verpflichtungsschein, falls keine ergänzende Erstprüfung (siehe unten) erforderlich ist.
Alles weitere erledigt WSPCert
- WSPCert teilt dem Hersteller mit, ob für die Änderung/Ergänzung eine eigene, ergänzende Erstprüfung erforderlich ist oder ob die Begutachtung im Rahmen der nächsten Fremdüberwachung durchgeführt werden kann.
- Ist eine eigene, ergänzende Erstprüfung erforderlich, erhält die vom Hersteller beauftragte Überwachungsstelle zur Vorbereitung auf die ergänzende Erstprüfung Kopien der geänderten bzw. neuen Datenblätter mit Maßskizzen sowie die von WSPCert erstellten Anträge auf die neuen/geänderten Verzeichnisse der Heizkörpermodelle und deren zusammenfassende Liste , den Anhang zum Verpflichtungsschein.
- Verzeichnisse und Anhang zum Verpflichtungsschein erhält auch der Antragsteller, wobei im Verlauf der Erstprüfung noch eine letzte Korrektur möglich ist.
- Der vom Antragsteller unterschriebene Anhang zum Verpflichtungsschein wird vom Sachverständigen der Überwachungsstelle entgegengenommen und zusammen mit dem Bericht über die ergänzende Erstprüfung an WSPCert gesandt.
- Nach erfolgreich verlaufener ergänzender Erstprüfung und nach Erfüllung aller Auflagen stellt WSPCert die ergänzte Verzeichnisliste und die neuen/geänderten Verzeichnisse aus und übersendet sie dem Antragsteller und der Gütegemeinschaft.
Das ergänzte Zertifikat (wie auch die Urkunde über die Verleihung des Gütezeichens) wird bei der nächstfälligen, jährlichen Neuausgabe erstellt.
Auf besonderen Wunsch kann auch sofort ein Ergänzungszertifikat ausgestellt werden.