Allgem. Information

RAL

Gütegemeinschaft Heizkörper aus Stahl

Mit der zunehmenden Industrialisierung zu Beginn des 20. Jahrhunderts gewann die Normung an Bedeutung. Diese umfaßte "Standards" zu Abmessungen, Prüfmethoden usw., nicht aber Festlegungen bestimmter Qualitätskriterien, Güteklassen bzw. gar Gesamtqualitäten.

Der Wunsch über die Norm hinausgehende, von Branche zu Branche notwendigerweise höchst unterschiedliche Güteerfordernisse einzurichten, führte 1925 zur Gründung des RAL (Reichs- Ausschuß für Lieferbedingungen)

Für alle RAL-Gütezeichen gelten die von den Spitzenverbänden der Wirtschaft (Industrie, Handel, Landwirtschaft, Verbraucher, Arbeit und Sozialordnung) gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien (Wirtschaft, Landwirtschaft, Justiz) aufgestellten und veröffentlichten Grundsätze. Der RAL erkennt nur solche Gütezeichen an, deren gesamte Satzungsunterlagen genau auf die Einhaltung der Grundsätze und darauf überprüft wurden, ob sämtliche wesentlichen, die Güte des Produktes bestimmenden Kriterien umfassen, objektiv nachprüfbar sind und - mit den dazu gehörigen Prüfverfahren - in einem technischen Regelwerk (Güte- und Prüfbestimmungen) veröffentlicht sind.

Zur Zeit sind etwa 150 Gütezeichen, deren Träger die jeweiligen Gütegemeinschaften sind, beim Deutschen Patentamt eingetragen. Knapp 2/3 davon für Branchen im Baubereich.

Die Gütegemeinschaft Heizkörper aus Stahl wurde im Jahr 1978 gegründet. Sie verleiht nur solchen Heizkörpern das Gütezeichen, die den in den Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Heizkörper aus Stahl festgelegten Gütebedingungen uneingeschränkt entsprechen.

Das RAL Gütezeichen Heizkörper aus Stahl kann für Heizkörper aller Bauarten erworben werden. Dies sind z.B. Flachheizkörper, Bad- und Designheizkörper, Gliederradiatoren, Heizwände und Konvektoren.

Das RAL-Gütezeichen dürfen nur Heizkörper aus solchen Fertigungsstätten tragen, die regelmäßig von einer von der Gütegemeinschaft Heizkörper aus Stahl anerkannten Überwachungsstelle geprüft werden. Es sagt aus, daß nicht nur ein Prüfmuster sondern das gesamte, gekennzeichnete Herstellungsprogramm nach den Güte- und Prüfbestimmungen gefertigt wird.

Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann das Gütezeichen allen Herstellern im In- und Ausland verliehen werden.